trat f. (sek. auch m./n.), 1. 'Weidgang des Viehs'; 2. 'Allmendweide; das Land, das (vom Vieh) betreten werden darf' (vgl. Grimm 21, 1279; Jutz 1, 599f.; Id. 14, 1448ff.).
Mhd. trat f.; Ableitung zum Verb treten. In den Werdenberger Mundarten ist das ältere fem. Genus erhalten, während bei uns die Formulierung imTratt auftritt.
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

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