̜strt, Tb ̜str̠t m., 1. 'Zank, Streitigkeit, Raufhandel'; 2. älter 'Rechtshandel'. Vgl. Jutz 2, 1344; Id. 11, 2387ff.
Ahd., mhd. str̠t m. Das Wort bezeichnet in Flurnamen Gebiete, die Gegenstand von Streitigkeiten, oft Grenzhändeln, waren oder auf denen ein Kampf ausgetragen wurde (siehe auch bei Spann).
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Streitplatz m. 'Kampfplatz' (Id. 5, 262): Für Strittplatz Balzers ist eher 'Platz, der Gegenstand eines (Grenz-)Streits war' anzusetzen. Streitwald m. 'Wald, der Gegenstand eines Streites war': Bei Strittwald Balzers dürfte ein Grenzstreit namengebend gewesen sein.
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