̜st̀apf½ f., 1. 'Fussspur von Mensch oder Tier'; 2. 'Zaunverschluss bei Fahrwegen, besonders die abnehmbaren Querlatten'; 3. 'Stufe, Staffel', spez. 'Vorrichtung mit Stufen, um über einen Zaun oder eine Mauer zu steigen'. Vgl. Jutz 2, 1263; Id. 11, 1152ff.
Ahd. staph, mhd. stapf m./f. 'Schritt, Stufe, Aufstieg'. Im Jahre 1640 ist über die Beschaffenheit eines Zaunübergangs in Gamprin (in RA CXLV 1639-1648; S. 28, Z 22) folgendes zu lesen: "Ambtspruch [...], daß Steffan Hop solle schuldig sein ausser deß Moranten hauß von der Gaß gleich vnder der Hurd ain Stapfen zu geben, daß ain weibsbild mit ainem Khorb auf dem Khopf dorüber khunde steigen."
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

-i: Stapfi n. 'kleine «Stapfe», kleiner Zaunverschluss' (wals. Dim.). -le: Stäpfle n. 'kleine «Stapfe», kleiner Zaunverschluss'.
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Stapfenacker m. 'Acker bei einem Zaunübergang'. Stapfenrütti f. 'Rodung bei einer «Stapfe»'. Stapfenteil m. 'Anteil an Gemeindeboden, der bei einer «Stapfe» liegt'. Stapfentole f. 'Mulde bei einem Zaunverschluss'.
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