̜s̓b½ f., 1. 'flacher, vorwiegend runder Körper', speziell 'Schiessscheibe, Zielscheibe'; 2. fig. auch 'kleiner, ebener Platz auf einer hügeligen Wiese'. Vgl. Jutz 2, 886; Id. 8, 38ff.
Ahd. sk̠ba, mhd. sch̠be f. (Kluge 1989, 627).
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Scheibenacker m. 'Acker bei einem Ort, wo Schiessscheiben standen'. Scheibenbühel m. 'Wieshang, wo Scheiben geschlagen werden'; weist nach Beck 1961, 37 auf den abgegangenen Brauch des Scheibenschlagens am Funkensonntag hin. Scheibenhaus n. (nur dim.) 'Deckung für den Anzeiger auf dem Scheibenstand' (Grimm 14, 2393).
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