̅kl̜̓st¼r, Tb ¿l̜̓st¼r n., 'von der Aussenwelt abgeschlossene gemeinsame Wohnung von Mönchen oder Nonnen' (Jutz 2, 93; Id. 3, 700f.).
Ahd. kl̠ostar, mhd. kl̠oster n. Frühe Entlehnung aus mlat. CL̂OSTRUM, lat. CLAUSTRUM 'das Abgeschlossene', zu lat. CLAUDERE 'schliessen'.
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

-le: Klösterle n. 'kleines Kloster'. In Klösterle Balzers ist kein Sachbezug gegeben (evtl. 'Haus, in dem fromme Leute wie in einem Kloster leben', oder 'Haus, aus dem immer wieder Bewohner ins Kloster eingetreten sind'?); im Fall von Klösterle Schaan (auf Alp Gritsch!) bleibt der Benennungshintergrund vollends unklar.
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Klosterherr m. 'Klosterkaplan', speziell 'Kaplan eines Frauenklosters' (Id. 2, 1534). Klosterwingert m. 'Weinberg, der zum Kloster gehört'.
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