̅k̠r, Tb ¿̡̀l¼r m., 1. 'Keller; unterirdischer Aufbewahrungsraum'; 2. 'Graben, Schacht, Gewölbe'. Vgl. Jutz 2, 54; Id. 3, 203; Wahrig 1986, 735.
Ahd. kellari, keller, kelre, mhd. keller, kelre m. Entlehnt aus lat. CELLARIUM n. 'Vorratsraum'. Die mit Ausnahme von Triesenberg geltende Mundartform /̅k̠r/ (mit Assimilation von /l/ an /r/ in mhd. kelre) setzt sich nordwärts im Rheintal fort; in Werdenberg und weiter südlich ist sie nicht gebräuchlich.
Als Toponym bezeichnet das Wort, wenn es nicht auf eigentliche Kellerräume Bezug nimmt, kellerähnliche Höhlungen im Fels, in übertragener Bedeutung dunkle, schattige, kühle Stellen oder auch nur tiefer gelegene Geländepartien (vgl. dazu URNB 2, 423).
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Ker Vaduz (im steilen Hang des Schlosswaldes): offenbar für Höhlungen im Fels oder dunkle, schattige, kühle Stellen.
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Kellerris n. vielleicht 'Runse, die einem Keller vergleichbare Hohlräume hat', oder 'Runse bei der Felshöhle, deren Decke einem Kellergewölbe gleicht'?
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