f̏urh́p n., 1. 'Kopfende eines Ackers, auf dem das Pfluggespann gewendet wird' (zunächst als Teil des eigenen Grundes); 2. 'kleiner Grasplatz bei der Einfahrt auf einen Acker'; 3. 'ungedüngter Endstreifen bei Wiesen'. Vgl. Jutz 1, 1029; Id. 2, 1498f. Siehe auch s. v. Anwand.
Mhd. vürhoubet, vorhoubet n. 'vorderer Teil des Kopfes, Stirn; vor einem Acker oder Weingarten (gleichsam als Kopf desselben) liegendes Stück Boden; Vorgesetzter' (Lexer 3, 600). Zusammengesetzt aus mhd. für 'vor' und Haupt n., mhd. houbet n. 'Kopf, Spitze, Ende, hervorragender Teil' (Jutz 1, 1336f.; Id. 2, 1495ff.) in der Bedeutung 'Stück vor dem Kopf (des Ackers)'.
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

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