fr̀ adj., 1. 'rechtlich unabhängig'; 2. 'befreit, ohne Verpflichtung'; 3. 'öffentlich, allgemein zugänglich bzw. benutzbar'. Vgl. Jutz 1, 991f.; Id. 1, 1256ff.
Ahd. fr̠, mhd. vr̠.
In Orts- und Flurnamen kann das Wort in Zusammenhang mit besonderen Rechtsverhältnissen stehen und ein herrschaftliches oder sonst von Zins- und Abgabepflicht freies Grundstück bezeichnen (als Gegensatz zum Lehen; vgl. Bach II/1, 425).
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Freiberg m. 'Bergbezirk, in dem nicht gejagt werden darf; Berghang, der frei von Jagd ist' (Id. 4, 1557). Frei(en)dorf n. 'Dorfteil der Freien; Dorfteil, wo die Freien wohnen'. Freilos n., wohl in Zusammenhang mit Los n. 'der jemandem durch Auslosung zufallende Anteil an Gemeindeland oder Gemeindewald'; also vielleicht 'ein solcher Anteil, der ohne Bezahlung vergeben wird'?
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