f̀a̡l½ f., 1. 'automatische Vorrichtung zum Fangen von Tieren'; 2. 'baufälliges oder schlecht gebautes Haus'; 3. 'Türverschluss mit herabfallendem Eisen oder Holzhebel'; 4. 'senkrecht verstellbarer Bretterverschluss in einem Wasserlauf'; 5. 'Falltüre, Klappe'; 6. 'schwierige Geländestelle, wo Mensch und Tier leicht zu Fall kommen'. Vgl. Jutz 1, 765; Id. 1, 747; BENB I/1, 112.
Ahd. falla 'Falle, Fallstrick', mhd. valle 'Falle, Türklinke', f.
Das Wort kann auf Fallgruben oder sonstige Vorrichtungen zum Fangen von Tieren hinweisen. Im Berggebiet kann es in übertragener Bedeutung schwierige Geländestellen bezeichnen, wo man leicht zu Fall kommt. Für unsere Namen in den Tallagen von Eschen und Ruggell müssen auch die Bedeutungen 'baufälliges Haus', 'Türverschluss mit herabfallendem Eisen oder Holzhebel', 'Bretterverschluss in einem Wasserlauf' und 'Falltüre' im Auge behalten werden.
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Fallenboden m. 'flachere Stelle, wo Fallen aufgestellt werden'. Fallenbord n. 'äusserer, abfallender Rand, wo Fallen aufgestellt werden'. Fallengasse f. 'Gasse, die zu den Tierfallen führt' oder 'Gasse bei einer Wasserfalle, einem senkrecht verstellbaren Bretterverschluss, womit ein Bach gestaut oder umgeleitet wird'. Fallenloch n. 'Mulde, wo Fallen aufgestellt werden'.
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