f̠ar n., 'Fähre; Ort, wo man über ein Gewässer gefahren wird' (Jutz 1, 760; Id. 1, 886).
Mhd. var n. 'Platz, wo man überfährt oder landet; Fähre; Ufer'. (Jutz 1, 760 mit Fahr f., älter m. trifft nach unseren Materialien für unser Gebiet nicht zu.) Vorbemerkung: Als Bestimmungswort zusammengesetzter Namen kann grundsätzlich Fahr- auch zu fahren 'mit dem Vieh (etwa auf die Weide) ziehen' gestellt werden (siehe auch dort).
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Fahracker m. 'Acker bei der Fährstation'. Fahrhütte f. 'Häuschen bei der Fährstation'. Fahrlehen n. 'Fähre als obrigkeitliches Lehen' (Id. 3, 1238): Hierher, bzw. zu verkürztem Fährle gehören wohl Fährlemäder Schellenberg und Schechlesfährle Ruggell. Ferler Ruggell ist allenfalls -er-Ableitung aus primärem *Färleacker. Fahrweg m. 'Weg zur Fährstation'.
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