̓arm(¼) m./f., (f.), 1. 'jmd., der bedürftig, ohne Besitz ist'; 2. 'jmd., der bedauernswert ist'. Vgl. Jutz 1, 129f. und Id. 1, 454f. s. v. arm (adj.).
Das aus dem Adjektiv arm, ahd. ar(a)m, mhd. arm gebildete Nomen Arme(r) m. wurde allgemein verwendet zur Bezeichnung des sozial schwachen Teils der Bevölkerung eines Gemeinwesens. Unsere Namen beziehen sich ausschliesslich auf Einrichtungen und Güter, die zum Unterhalt der mittellosen Bewohner dienten.
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Armengut n. 'Gut, das dem Armenfonds der Gemeinde gehört' (Id. 2, 548). Armenhaus n. 'Heim für Bedürftige, besonders für arme Gemeindebürger' (Jutz 1, 131; Id. 2, 1706). Dazu auch die sek. Ableitung Armahüsler m. (auf -ler, mit Umlaut des Stammvokals) für den/die Bewohner des Heims. Armenriet n. 'Riedland, das dem Armenfonds der Gemeinde gehört' (?). Die umgelautete Form wirkt fraglich.
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