̀a̠m½ m., 1. 'Amtmann, Obmann, Gemeindevorsteher'; 2. älter auch 'Vogt, herrschaftlicher Verwalter, Vertreter des Grundherrn'. Vgl. Jutz 1, 75; Id. 4, 246f.
Ahd. ambahtman, mhd. ambetman, amtman m. 'der ein Amt zu verwalten hat'.
In unseren Mundarten als Appellativ heute nicht mehr gebräuchlich, jedoch in Flurnamen und als Familienname Amann (siehe dort) erhalten.
Dieses Wort kommt in folgenden Namen vor:

Im Geländenamen Amma
Schriber Schellenberg; dieser ist elliptisch gekürzt aus ursprünglich genitivischem *s
Amma
Schribers '(Grundstück des) Amtmanns namens Schreiber'.
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Landammann m. 'Vorsitzender der Gerichts- oder Landsgemeinde'.
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